Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 08.06.2005 - 2 E 339/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26307
VG Frankfurt/Main, 08.06.2005 - 2 E 339/05 (1) (https://dejure.org/2005,26307)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.06.2005 - 2 E 339/05 (1) (https://dejure.org/2005,26307)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 2 E 339/05 (1) (https://dejure.org/2005,26307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,26307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Verpflichtungen zur Beibringung eines gültigen Passes im Rahmen der Ermittlung der Identität oder der Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 30.05.2005 - 2 G 337/05

    D (A), Iran, Iraner, abgelehnte Asylbewerber, Passbeschaffung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.06.2005 - 2 E 339/05
    Wegen der von den genannten Stellen erteilten Auskünfte wird auf die Gerichtsakte zum vorangegangenen Eilverfahren verwiesen (Az.: 2 G 337/05, BI.22 - 40).

    Denn die Auslandsvertretungen der Islamischen Republik Iran stellen - was vom Auswärtigen Amt als völkerrechtswidrig angesehen wird (Stellungnahme vom 02.03.2005, Bl. 31 f. GA zum Verfahren 2 G 337/05) - ihren in Deutschland lebenden Staatsangehörigen keine Heimreisedokumente aus, wenn diese nicht freiwillig zurückkehren wollen.

    "eine ausführliche Erklärung, wie Sie aus dem Iran ausgereist sind und wie ihr Asylantrag akzeptiert wurde und wie Ihre jetzige Situation ist." (vgl. Bl. 45 GA zum Verfahren 2 G 337/05).

    Auch diesbezüglich hat die Beklagte beim Erlass der angefochtenen Verfügung keine Erwägungen angestellt, obwohl die Tatsache, dass die iranischen Auslandsvertretungen persönliche Gespräche mit Passantragstellern führen, den Ausländerbehörden allgemein bekannt sein müssten (vgl. die Stellungnahme der Clearingstelle für Passersatzbeschaffung an das erkennende Gericht vom 02.03.2005, Bl. 33 f. zum Verfahren 2 G 337/05).

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 1 E 3668/07

    AufenthG 2004 § 10 Abs 3 bezieht sich nur auf Aufenthaltstitel des 2. Abschnitts

    Diesen zufolge ist er nämlich verpflichtet, seine Staatsbürger zurückzunehmen und darf dies nicht von einer Freiwilligkeitserklärung abhängig machen (vgl. ebenso m.w.N. VG Frankfurt, Urt. v. 08.06.2005 - 2 E 339/05 -, EZAR NF 79 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - L 20 B 9/06

    Sozialhilfe

    Die iranischen Behörden (Konsulate) fordern im Vorfeld der Erteilung von Reisedokumenten zur Rückkehr nach Iran, wie insbesondere in der verwaltungsgerichtlichen Rechtssprechung seit langem berücksichtigt wird, eine Erklärung, dass die Rückkehr freiwillig erfolge (im Folgenden: Freiwilligkeitserklärung; vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.12.2002, Az.: 4 LB 471/02; VG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2002, Az.: 2 E 339/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - L 20 B 78/07

    Sozialhilfe

    Auch der Auffassung, es liege eine völkerrechtswidrige Praxis der iranischen Auslandsvertretungungen vor (VG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2005, 2 E 339/05), kann in diesem Zusammenhang Bedeutung zukommen (vgl. die ausführliche Auseinandersetzung mit diesen Aspekten LSG Sachsen-Anhalt, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht