Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 08.06.2005 - 2 E 339/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassene Verpflichtungen zur Beibringung eines gültigen Passes im Rahmen der Ermittlung der Identität oder der Staatsangehörigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Main, 30.05.2005 - 2 G 337/05
D (A), Iran, Iraner, abgelehnte Asylbewerber, Passbeschaffung, …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.06.2005 - 2 E 339/05
Wegen der von den genannten Stellen erteilten Auskünfte wird auf die Gerichtsakte zum vorangegangenen Eilverfahren verwiesen (Az.: 2 G 337/05, BI.22 - 40).Denn die Auslandsvertretungen der Islamischen Republik Iran stellen - was vom Auswärtigen Amt als völkerrechtswidrig angesehen wird (Stellungnahme vom 02.03.2005, Bl. 31 f. GA zum Verfahren 2 G 337/05) - ihren in Deutschland lebenden Staatsangehörigen keine Heimreisedokumente aus, wenn diese nicht freiwillig zurückkehren wollen.
"eine ausführliche Erklärung, wie Sie aus dem Iran ausgereist sind und wie ihr Asylantrag akzeptiert wurde und wie Ihre jetzige Situation ist." (vgl. Bl. 45 GA zum Verfahren 2 G 337/05).
Auch diesbezüglich hat die Beklagte beim Erlass der angefochtenen Verfügung keine Erwägungen angestellt, obwohl die Tatsache, dass die iranischen Auslandsvertretungen persönliche Gespräche mit Passantragstellern führen, den Ausländerbehörden allgemein bekannt sein müssten (vgl. die Stellungnahme der Clearingstelle für Passersatzbeschaffung an das erkennende Gericht vom 02.03.2005, Bl. 33 f. zum Verfahren 2 G 337/05).
- VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 1 E 3668/07
AufenthG 2004 § 10 Abs 3 bezieht sich nur auf Aufenthaltstitel des 2. Abschnitts …
Diesen zufolge ist er nämlich verpflichtet, seine Staatsbürger zurückzunehmen und darf dies nicht von einer Freiwilligkeitserklärung abhängig machen (vgl. ebenso m.w.N. VG Frankfurt, Urt. v. 08.06.2005 - 2 E 339/05 -, EZAR NF 79 Nr. 1). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - L 20 B 9/06
Sozialhilfe
Die iranischen Behörden (Konsulate) fordern im Vorfeld der Erteilung von Reisedokumenten zur Rückkehr nach Iran, wie insbesondere in der verwaltungsgerichtlichen Rechtssprechung seit langem berücksichtigt wird, eine Erklärung, dass die Rückkehr freiwillig erfolge (im Folgenden: Freiwilligkeitserklärung; vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.12.2002, Az.: 4 LB 471/02; VG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2002, Az.: 2 E 339/05). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - L 20 B 78/07
Sozialhilfe
Auch der Auffassung, es liege eine völkerrechtswidrige Praxis der iranischen Auslandsvertretungungen vor (VG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2005, 2 E 339/05), kann in diesem Zusammenhang Bedeutung zukommen (…vgl. die ausführliche Auseinandersetzung mit diesen Aspekten LSG Sachsen-Anhalt, a.a.O.).